Europäischer Gerichtshof verbietet irreführende Namensgebung bei vermeintlichen Molkereiprodukten
Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht mehr unter Namen wie Käse oder Joghurt angeboten werden
Quelle: OTS
Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht mehr unter Namen wie Käse oder Joghurt angeboten werden
Wien (OTS) – Die Richter haben gestern, Mittwoch, entschieden, dass Produktbezeichnungen wie Käse, Butter oder Milch jenen Erzeugnissen vorbehalten sind, die eindeutig tierischen Ursprungs sind. Vegane Alternativprodukte dürfen nicht mehr mit Namen wie „Pflanzenkäse“ oder „Tofubutter“ verkauft werden. Sie müssen in Zukunft unter eigenen Namen vermarktet werden.
Dazu MEP Mag. Franz Obermayr: „Ich begrüße, dass der EUGh hier Klarheit schafft. Die Konsumenten haben Anspruch auf klare Angaben, eine unmissverständliche Produktbezeichnung gehört dazu.“ Lebensmittel, die tierische Produkte nachempfunden sind, sollten eine eigene Kennzeichnung haben, so Obermayr.
Quelle: OTS